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   RG, 16.05.1917 - I 377/16   

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https://dejure.org/1917,379
RG, 16.05.1917 - I 377/16 (https://dejure.org/1917,379)
RG, Entscheidung vom 16.05.1917 - I 377/16 (https://dejure.org/1917,379)
RG, Entscheidung vom 16. Mai 1917 - I 377/16 (https://dejure.org/1917,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bleibt die Einziehung verbotswidrig hergestellten Weines trotz der gnadenweisen Niederschlagung des gegen den Hersteller gerichteten Strafverfahrens zulässig? Kann die Einziehung im selbständigen Einziehungsverfahren erfolgen? und Allerhöchster Gnadenerlaß vom 7. Januar ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 50, 386
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Dieses Gesetz sieht die Einziehung als polizeiliche Sicherungs- und Vorbeugungsmaßregel zum Schutz der Bevölkerung vor (RGSt 50, 386, 389).
  • BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55

    Beantragung der Durchführung des selbstständigen Verfahrens durch das

    Die Einstellung des Verfahrens steht dieser Prüfung nicht entgegen; denn sie bezweckt nicht die Verurteilung des B. zu Strafe und Kosten, sondern nur die Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine Einziehung vorliegen (RGSt 50, 386, 390).
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen

    Diese Anordnung ist ebenso polizeiliche Sicherungs- und Vorbeugungsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung (vgl. RGSt 55, 12, 13; ferner RGSt 67, 215) wie die Einziehung nach § 28 WeinG (RGSt 50, 386, 389; BGHSt 16, 210, 214 [BGH 20.06.1961 - 1 StR 68/61]; 19, 7, 17) [BGH 27.05.1963 - GSSt - 2/62].
  • BFH, 23.07.1965 - VI 9/64 U

    Steuerminderung durch Geldstrafenabzug

    Die Abführung des Mehrerlöses ist -- ähnlich wie die Einziehung oder Ersatzeinziehung von Gegenständen -- keine unmittelbare Strafmaßnahme, sondern nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (Urteile des Reichsgerichts IV 180/12 vom 18. Juni 1912, Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen -- RGSt -- Bd. 46 S. 131; I 377/16 vom 16. Mai 1917, RGSt Bd. 50 S. 386; IV 645/19 vom 11. Mai 1920, RGSt Bd. 55 S. 12; I 1418/32 vom 7. April 1933, RGSt Bd. 67 S. 215; Urteil des Bundesgerichtshofs 6 StR 5/54 vom 31. März 1954, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen Bd. 6 S. 62) eine polizeiliche Sicherungs- oder Vorbeugungsmaßnahme, die in erster Linie eine Benachteiligung des redlichen Geschäftsverkehrs und der Verbraucher verhindern will.
  • BFH, 14.01.1965 - IV 49/63 U

    Rechtliche Einordnung der Einziehung eines Gegenstandes - Berücksichtigung der

    Die OHG beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (Urteile des Reichsgerichts IV 180/12 vom 18. Juni 1912, Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen - RGSt - Bd. 46 S. 131; I 377/16 vom 16. Mai 1917, RGSt Bd. 50 S. 386; IV 645/19 vom 11. Mai 1920, RGSt Bd. 55 S. 12; I 1418/32 vom 7. April 1933, RGSt Bd. 67 S. 215; Urteil des Bundesgerichtshofs 6 StR 5/54 vom 31. März 1954, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen - BGHSt - Bd. 6 S. 62).
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 68/61
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  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 544/52

    Rechtsmittel

    Diese Rüge, die zugleich eine Verletzung des sachlichen Rechts betrifft, nötigt das Revisionsgericht zu einer Nachprüfung der sachlichen Rechtsanwendung in vollem umfange (RGSt 50, 386, 388; 53, 40 ff; 54, 8 f; BGH Urt vom 17. August 1951 - 4 StR 99/50).
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